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8. Verhalten im Computerraum
- Innerhalb der Räume ist den Anweisungen der aufsichtsführenden Personen Folge zu leisten.
- Das Einnehmen von Speisen und Getränken an den Computern ist nicht gestattet.
- Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Schulfremde Hardware (z.B. ein Notebook) darf nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der zuständigen, weisungsberechtigten Person und unter Einhaltung der zugeteilten Zugangsdaten an das Datennetz der Schule angeschlossen werden.
- Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können im zugewiesenen Arbeitsbereich abgelegt werden. Das Starten von eigener Software bedarf der Genehmigung durch die aufsichtsführende Person.
- Beim Auftreten von Funktionsstörungen ist die aufsichtsführende Person zu verständigen.
- Vor dem Verlassen des Raumes ist der Arbeitsplatz aufzuräumen. Die Stühle sollen unter den Tisch gerückt werden.