Gymnasium Hartberg

BGBRGBORG Hartberg

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5. Nutzung des Internets

  • Informationen aus dem Internet können aus technischen Gründen keiner lückenlosen hausinternen Selektion unterworfen werden. Die Schule kommt ihrer Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen durch regelmäßige Stichprobenkontrollen des Datenverkehrs nach. Dazu ist sie auch berechtigt den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern, aus denen Nutzer, Datum und Art der Nutzung festzustellen sind. Zusätzlich kann sie sogenannte Filtersoftware einsetzen, die jedoch keine lückenlose Sperrung fragwürdiger Seiten ermöglicht.
  • Es ist verboten, Vertragsverhältnisse im Namen der Schule einzugehen (z.B. Bestellung von Artikeln über das Internet) oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.
  • Es ist verboten sich Zugang zu Informationen aus dem Internet zu verschaffen, die rechtlichen Grundsätzen widersprechen. Das gilt insbesondere für Seiten mit gewaltverherrlichendem, pornographischem oder nationalsozialistischem Inhalt. Verstöße hiergegen haben unter anderem den Entzug der Nutzungsberechtigung zur Folge.
  • Das Internet und sämtliche dort zugänglichen Dienste und Dateien dürfen nur für schulische Zwecke genutzt werden. Downloads für private Zwecke sind generell untersagt. Die Nutzung von Kommunikationsdiensten wie Email, News und Chat ist bis auf Widerruf gestattat.

 

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