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Nutzerordnung für IT-Arbeitsplätze
Diese Nutzerordnung stellt Regelungen bereit, die die Arbeit mit technischen Geräten, die Informationsbeschaffung, die Informationsweitergabe und die Arbeit mit komplexer Software am Gymnasium Hartberg betreffen.
1. Geltungsbereich
- Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung und tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.
- Diese Nutzerordnung gilt für alle IT-Arbeitsplätze der Schule
2. Nutzungs- und Weisungsberechtigung
- Nutzungsberechtigt sind Lehrer und Schüler der Schule.
- Außerhalb des regulären Unterrichts wird der Zugang zu den Computern durch die Schulleitung und den Fachlehrern geregelt.
- Weisungsberechtigt sind die unterrichts- bzw. aufsichtsführenden Lehrer. In Ausnahmefällen kann ein verantwortungsbewusster Schüler von einem Lehrer als weisungsberechtigte Aufsicht eingesetzt werden.