Gymnasium Hartberg

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Nutzerordnung für IT-Arbeitsplätze

Diese Nutzerordnung stellt Regelungen bereit, die die Arbeit mit technischen Geräten, die Informationsbeschaffung, die Informationsweitergabe und die Arbeit mit komplexer Software am Gymnasium Hartberg betreffen.

1. Geltungsbereich

  • Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung und tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.
  • Diese Nutzerordnung gilt für alle IT-Arbeitsplätze der Schule

2. Nutzungs- und Weisungsberechtigung

  • Nutzungsberechtigt sind Lehrer und Schüler der Schule.
  • Außerhalb des regulären Unterrichts wird der Zugang zu den Computern durch die Schulleitung und den Fachlehrern geregelt.
  • Weisungsberechtigt sind die unterrichts- bzw. aufsichtsführenden Lehrer. In Ausnahmefällen kann ein verantwortungsbewusster Schüler von einem Lehrer als weisungsberechtigte Aufsicht eingesetzt werden.


 

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