Gymnasium Hartberg

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Nutzerordnung
Arbeiten am Computer
Datenschutz und Datensicherheit
Internetnutzung
Informationsübertragung
Datenvolumen
Verhalten im Computerraum
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Nutzerordnung für IT-Arbeitsplätze

Diese Nutzerordnung stellt Regelungen bereit, die die Arbeit mit technischen Geräten, die Informationsbeschaffung, die Informationsweitergabe und die Arbeit mit komplexer Software am Gymnasium Hartberg betreffen.

1. Geltungsbereich

  • Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung und tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.
  • Diese Nutzerordnung gilt für alle IT-Arbeitsplätze der Schule

2. Nutzungs- und Weisungsberechtigung

  • Nutzungsberechtigt sind Lehrer und Schüler der Schule.
  • Außerhalb des regulären Unterrichts wird der Zugang zu den Computern durch die Schulleitung und den Fachlehrern geregelt.
  • Weisungsberechtigt sind die unterrichts- bzw. aufsichtsführenden Lehrer. In Ausnahmefällen kann ein verantwortungsbewusster Schüler von einem Lehrer als weisungsberechtigte Aufsicht eingesetzt werden.

3. Arbeit am Computer

  • Ein Nutzer hat sich im Schulnetz nur unter dem ihm zugewiesenen Nutzernamen anzumelden.
  • Der Nutzer ist für die Aktivitäten, die unter diesem Nutzernamen ablaufen, verantwortlich.
  • Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, darf nicht von diesem unbeaufsichtigt gelassen werden. Nach dem Beenden der Nutzung hat sich ein Nutzer im Netzwerk abzumelden und ggf. den Rechner herunterzufahren.
  • Die während des Bootvorgangs oder der Anmeldung am System automatisch gestarteten Programme dürfen nicht deaktiviert werden.
  • Das unbefugte Kopieren lizenzpflichtiger Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz ist verboten. Nutzer, die unbefugte Kopien anfertigen, machen sich strafbar und können rechtlich verfolgt werden. Davon ausgenommen sind Programme, die im Unterricht selbst erstellt wurden und Kopiervorgänge, die bei jedem Programmstart automatisch durchgeführt werden (Programmkopie im Arbeitsspeicher). Lizenzrechtlich zulässige Arbeitskopien und Kopien freier Software können von der zuständigen Lehrkraft bezogen werden.

4. Datenschutz und Datensicherheit

  • Alle im Schulnetz befindlichen Daten unterliegen dem Zugriff der Systemverwalter. Diese können bei dringendem Handlungsbedarf unangemeldet Daten einsehen, löschen oder verändern. Der Nutzer wird von einem solchen Eingriff - notfalls nachträglich - angemessen informiert. Die Namen der Systemverwalter sind über die Schulverwaltung zu erfahren.
  • Die persönlichen Arbeitsbereiche sind durch sinnvoll gewählte Passwörter gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Die Passwörter sind geheim zu halten. Jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, dass sie/er nur alleine ihre/seine persönlichen Passwörter kennt bzw. zugewiesene Passwörter nicht weitergibt.
  • Das Ausprobieren, das Ausforschen und die Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen und sonstiger Authentifizierungsmittel sind wie der Zugriff auf fremde, persönliche Verzeichnisse und Dateien ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers unzulässig. Der Einsatz von sog. "Spyware" (z.B. Sniffern) oder Schadsoftware (z.B. Viren, Würmer) ist im Schulnetz strengstens untersagt. Der unbefugte Einsatz solcher Software hat den sofortigen Verlust der Zugangsberechtigung zur Folge und kann strafrechtlich verfolgt werden. Laborversuche unter Aufsicht einer Lehrkraft sind hiervon ausgenommen.
  • Ein Rechtsanspruch auf den Schutz persönlicher Daten vor unbefugten Zugriffen besteht gegenüber der Schule nicht.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Speicherung und Verfügbarkeit persönlicher Daten besteht gegenüber der Schule nicht.

5. Nutzung des Internets

  • Informationen aus dem Internet können aus technischen Gründen keiner lückenlosen hausinternen Selektion unterworfen werden. Die Schule kommt ihrer Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen durch regelmäßige Stichprobenkontrollen des Datenverkehrs nach. Dazu ist sie auch berechtigt den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern, aus denen Nutzer, Datum und Art der Nutzung festzustellen sind. Zusätzlich kann sie sogenannte Filtersoftware einsetzen, die jedoch keine lückenlose Sperrung fragwürdiger Seiten ermöglicht.
  • Es ist verboten, Vertragsverhältnisse im Namen der Schule einzugehen (z.B. Bestellung von Artikeln über das Internet) oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.
  • Es ist verboten sich Zugang zu Informationen aus dem Internet zu verschaffen, die rechtlichen Grundsätzen widersprechen. Das gilt insbesondere für Seiten mit gewaltverherrlichendem, pornographischem oder nationalsozialistischem Inhalt. Verstöße hiergegen haben unter anderem den Entzug der Nutzungsberechtigung zur Folge.
  • Das Internet und sämtliche dort zugänglichen Dienste und Dateien dürfen nur für schulische Zwecke genutzt werden. Downloads für private Zwecke sind generell untersagt. Die Nutzung von Kommunikationsdiensten wie Email, News und Chat ist bis auf Widerruf gestattat.

6. Informationsübertragung in das Internet

  • Die Schule ist verantwortlich für ihr Internetangebot.
  • Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann von der Schule nicht gewährleistet werden.
  • Es ist untersagt, den Internetzugang der Schule zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Einrichtung Schaden zuzufügen.
  • Es ist verboten Informationen zu verschicken, die rechtlichen Grundsätzen widersprechen. Dies gilt insbesondere für rassistische, ehrverletzende, beleidigende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Nachrichten.
  • Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sind einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Bekanntgabe von Namen und Adressdaten oder die Veröffentlichung von Fotografien ohne die ausdrückliche Genehmigung der davon betroffenen Personen.
  • Grundsätze, wie sie beispielhaft in der Netiquette, dem Knigge im Bereich der Datenkommunikation, enthalten sind, sind einzuhalten.

7. Datenvolumen

  • Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken, Videos oder Audiodateien) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, so sind die Systemverwalter berechtigt diese Daten zu löschen.
  • Die Kapazität der Benutzerordner sind mit einer Obergrenze versehen. Nicht benötigte Daten sollen gelöscht werden.

8. Verhalten im Computerraum

  • Innerhalb der Räume ist den Anweisungen der aufsichtsführenden Personen Folge zu leisten.
  • Das Einnehmen von Speisen und Getränken an den Computern ist nicht gestattet.
  • Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Schulfremde Hardware (z.B. ein Notebook) darf nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der zuständigen, weisungsberechtigten Person und unter Einhaltung der zugeteilten Zugangsdaten an das Datennetz der Schule angeschlossen werden.
  • Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können im zugewiesenen Arbeitsbereich abgelegt werden. Das Starten von eigener Software bedarf der Genehmigung durch die aufsichtsführende Person.
  • Beim Auftreten von Funktionsstörungen ist die aufsichtsführende Person zu verständigen.
  • Vor dem Verlassen des Raumes ist der Arbeitsplatz aufzuräumen. Die Stühle sollen unter den Tisch gerückt werden.

9. Zuwiderhandlungen

  • Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung oder ein Missbrauch des Internet-Zugangs können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstationen disziplinarische Maßnahmen und Geldbußen nach sich ziehen.

 Hartberg, September 2005

 

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