Gymnasium Hartberg

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Matura (ab 2014)

Wer kann im Fach Religion die mündliche Reifeprüfung ablegen?

Die Schüler/innen, die in der AHS-Oberstufe den Pflichtgegenstand Religion in jeder Schulstufe besucht haben, können zur Reifeprüfung antreten. Ebenso können die Schüler/innen, die in jeder Schulstufe der AHS-Oberstufe Religion als Freigegenstand besucht haben, zur Reifeprüfung antreten. Schüler/innen, die den Religionsunterricht eines oder mehrerer Jahrgänge nicht besucht haben, steht weiterhin die Möglichkeit offen, durch die Ablegung einer Externistenprüfung über die versäumten Schuljahre die Voraussetzung für das Antreten zur mündlichen Reifeprüfung zu schaffen.

Welche Varianten einer mündlichen Reifeprüfung aus dem Gegenstand Religion sind möglich?

Eine mündliche Reifeprüfung aus dem Gegenstand Religion kann in fünf Varianten stattfinden:

a) Religion als Pflichtgegenstand: Wochenstundenausmaß (4-)8

b) Religion als eigenständig maturabler Wahlpflichtgegenstand: mindestens 4 Wochenstunden

c) Religion als Pflichtgegenstand, ergänzt durch Religion als vertiefender Wahlpflichtgegenstand: falls die zur mündlichen Reifeprüfung gewählten zwei Gegenstände nicht die erforderliche Wochenstundenanzahl 10 erreichen oder falls die gewählten drei Gegenstände nicht die erforderliche Wochenstundenanzahl 15 erreichen

d) Religion als Freigegenstand: für Schüler/innen ohne religiöses Bekenntnis oder Angehörige einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft: Wochenstundenausmaß (4-) 8

e) Religion als Freigegenstand, ergänzt durch Religion als vertiefender Wahlpflichtgegenstand:   s.o. c) und d)

 

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