Gymnasium Hartberg

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IT

Informatik - Service

Hier gibt es Informationen über unsere IT-Infrastruktur sowie über die Verwendung des Unterrichtsnetzwerks.

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IT/Informationen
Autor:Franz Fischer
Unser Unterrichtsnetzwerk Unsere Unterrichtsrechner sind auf drei Informatikräumen verteilt, in denen sich jeweils ein Netzwerkdrucker und ein Beamer befinden. Ein vierter Raum mit 10 Arbeitsplatzrechnern bietet Platz für kleinere Gruppen. Jeder Funktionsraum (PH, CH, ME, BE, BU) ist mit zumindest einem Rechner und einem Beamer ausgestattet. Jedes Lehrerkabinett verfügt über einen Arbeitsplatzrechner. Das Unterrrichtsnetzwerk wird von unserem Open School Server (OSS), einem angepassen Suse Linux Enterprise Server, verwaltet.     Open School Server - Unser Unterrichtsserver Dieser Rechner bietet folgende Serverdienste im Schulnetzwerk an: Datei- und  Anmeldeserver Mailserver (mit Viren- und Spamfilter) Webserver FTP-Server Datenbankserver Groupware Internet-Zugangsserver, mit Contentfilter (Jugendschutzfiter) Zusätzliche Features: Zentrale Benutzerverwaltung (LDAP) Netzwerkanmeldung Mailaccount Lernportaal-Account (Moodle) Internet-Authentifizierung Klausurumgebung (geschützte Arbeitsumgebung zur Durchführung von praktischen Leistungsffeststellungen und Tests) Gruppenbezogenes Verteilen von Aufgabenstellungen sowie Abholen der Ergebnisse     EDV1 (Informatiksaal)  Informationen folgen! EDV2  Informationen folgen! EDV3  Informationen folgen! EDV4  Informationen folgen! Serverraum  Informationen folgen! Funktionsräume  Informationen folgen! Klassen
Samstag, 14 Februar 2009 | 4891 Zugriffe | Drucken | PDF |  E-Mail
IT/Informationen
Autor:Administrator
Intranet Einige Seiten unserer Homepage sind nicht öffentlich zugänglich. Druckstatistik: Anzeige der von den Benutzern auf unseren Netzwerkdruckern gedruckten Seiten. Bitte mit dem Unterrichts-Account amelden!
Dienstag, 29 September 2009 | 3115 Zugriffe | Drucken | PDF |  E-Mail
IT/Informationen
Autor:Administrator
Deine Mailadresse der Schule Ein Account am Unterrichtsserver beinhaltet automatisch auch eine E-Mail-Adresse. Aufbau der Adresse:  anmeldename@gym-hartberg.ac.at Eine Umschreibung dafür ist auch möglich: Vorname.Nachname@gym-hartberg.ac.at Mail-Adressen beinhalten jeodoch keine Umlaute oder Leerzeichen. ä (ae), ö (oe), ü (ue), ß (ss) Zugriff auf das Mail-Postfach Mails können auf zwei Arten abgeholt werden: Direkt über die Homepage (Webmail) Über ein eigenes Mail-Programm (Mail-Client), das am lokalen Rechner installiert sein muss. Beispiele: Thunderbird, Outlook, Outlook-Express Webmail In unserer Groupware (Open-Xchange) steht auch in Webmail-Interface zur Verfügung. Aufruf: https://www2.gym-hartberg.ac.at oder über unsere Homepage. Mailzugang für Outlook, Thunderbird, ... Grundsätzlich sollte der Standard-Mailzugang unsere Groupware sein. Es ist jedoch auch möglich, mit anderen Mail-Programmen auf die Schul-Mails zuzugreifen. Folgende Einstellungen sind dann jedoch im Mail-Programm vorzunehmen: Neues Konto anlegen: Name kann frei gewählt werden Posteingangsserver:  mail2.gym-hartberg.ac.at Postausgangsserver (SMTP):  Dieser eintrag ist nicht zu verändern  (Server des Providers (z.B. email.aon.at)) Kontoname:    Anmeldename am OSS Server-Typ: Als Server-Typ (Posteingangsserver) kann POP3 (Mails werden auf den lokalen Mail-Client verschoben) oder IMAP gewählt werden. Vorteile on IMAP: Mails bleiben am Mailserver liegen, Ordner zur Mail-Archivierung können angelegt werden). Wird IMAP gewählt, ist es sinnvoll, die Mails gelegentlich zur Sicherung auf einen lokalen Ordner zu kopieren. 
Sonntag, 25 Januar 2009 | 3911 Zugriffe | Drucken | PDF |  E-Mail
IT/Informationen
Autor:Administrator
Unterrichtsnetzwerk am Gymnasium Hartberg Hinweise für Benutzer Alle Schüler und Lehrer unserer Schule erhalten einen persönlichen Account für das Unterrichtsnetzwerk. Dieser besteht aus einem Benutzernamen und einem Passwort und ist während der gesamten Schullaufbahn an unserer Schule gültig. Das zugeteilte Passwort kann vom Benutzer geändert werden. Aus Sicherheitsgründen sollte dies auch regelmäßig gemacht werden. Dieser Account berechtigt zur Anmeldung am Unterrichtsserver (Anmeldung an den Computern der Schule), zum Internetzugang (Authentifizierung am Proxy-Server), zur Mailbox und zum Lernportal der Schule. Zugriff auf Dateien des Unterrichtsservers Alle legitimierten Benutzer des Schulservers haben über das Internet Zugriff auf die Eigenen Dateien, mit dem OSS-Admin auch auf sämtliche Netzwerklaufwerke (all, Gruppenordner, ...) OSS-Admin Dies ist die Administrationsoberfläche unseres ist Unterrichtsservers.Die Benutzer haben über diese Seite Zugriff auf sämtliche Ordner des PC-Arbeitsplatzes der Schule, sie können Mail- und Spam-Filter erstellen oder ihre Passwörter ändern – auch von daheim aus. OSS-Admin FTP-Zugang Über FTP (file tranfer protocol) kann man von daheim aus direkt auf die "Eigenen Dateien" des Unterrichtsnetzwerks zugreifen: Arbeitsplatz öffnen und ftp://ftp2.gym-hartberg.ac.at eingeben. mit seinem Account anmelden (oder mit rechte Maustaste). Danach sieht man sämtliche Dateien und Ordner seiner "Eigenen Dateien" des Unterrichtsnetzwerk. Hinweis: FTP-Zugänge erlauben Kopieren, Einfügen, Umbenennen, Ordner erstellen. Es ist jedoch nicht möglich, eine Datei direkt zu öffnen, sie zu bearbeiten und danach wieder zu speichern; die Datei muss zuerst auf den eigenen PC heruntergeladen werden (einfach auf den eigenen Desktop oder in einen Ordner ziehen). Mit FTP-Programmen ist der Zugang natürlich ebenfalls möglich.
Sonntag, 25 Januar 2009 | 4477 Zugriffe | Drucken | PDF |  E-Mail
IT/Informationen
Autor:Administrator
Nutzerordnung für IT-Arbeitsplätze Diese Nutzerordnung stellt Regelungen bereit, die die Arbeit mit technischen Geräten, die Informationsbeschaffung, die Informationsweitergabe und die Arbeit mit komplexer Software am Gymnasium Hartberg betreffen. 1. Geltungsbereich Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Schulordnung und tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Diese Nutzerordnung gilt für alle IT-Arbeitsplätze der Schule 2. Nutzungs- und Weisungsberechtigung Nutzungsberechtigt sind Lehrer und Schüler der Schule. Außerhalb des regulären Unterrichts wird der Zugang zu den Computern durch die Schulleitung und den Fachlehrern geregelt. Weisungsberechtigt sind die unterrichts- bzw. aufsichtsführenden Lehrer. In Ausnahmefällen kann ein verantwortungsbewusster Schüler von einem Lehrer als weisungsberechtigte Aufsicht eingesetzt werden. 3. Arbeit am Computer Ein Nutzer hat sich im Schulnetz nur unter dem ihm zugewiesenen Nutzernamen anzumelden. Der Nutzer ist für die Aktivitäten, die unter diesem Nutzernamen ablaufen, verantwortlich. Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, darf nicht von diesem unbeaufsichtigt gelassen werden. Nach dem Beenden der Nutzung hat sich ein Nutzer im Netzwerk abzumelden und ggf. den Rechner herunterzufahren. Die während des Bootvorgangs oder der Anmeldung am System automatisch gestarteten Programme dürfen nicht deaktiviert werden. Das unbefugte Kopieren lizenzpflichtiger Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz ist verboten. Nutzer, die unbefugte Kopien anfertigen, machen sich strafbar und können rechtlich verfolgt werden. Davon ausgenommen sind Programme, die im Unterricht selbst erstellt wurden und Kopiervorgänge, die bei jedem Programmstart automatisch durchgeführt werden (Programmkopie im Arbeitsspeicher). Lizenzrechtlich zulässige Arbeitskopien und Kopien freier Software können von der zuständigen Lehrkraft bezogen werden. 4. Datenschutz und Datensicherheit Alle im Schulnetz befindlichen Daten unterliegen dem Zugriff der Systemverwalter. Diese können bei dringendem Handlungsbedarf unangemeldet Daten einsehen, löschen oder verändern. Der Nutzer wird von einem solchen Eingriff - notfalls nachträglich - angemessen informiert. Die Namen der Systemverwalter sind über die Schulverwaltung zu erfahren. Die persönlichen Arbeitsbereiche sind durch sinnvoll gewählte Passwörter gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Die Passwörter sind geheim zu halten. Jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, dass sie/er nur alleine ihre/seine persönlichen Passwörter kennt bzw. zugewiesene Passwörter nicht weitergibt. Das Ausprobieren, das Ausforschen und die Benutzung fremder Zugriffsberechtigungen und sonstiger Authentifizierungsmittel sind wie der Zugriff auf fremde, persönliche Verzeichnisse und Dateien ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers unzulässig. Der Einsatz von sog. "Spyware" (z.B. Sniffern) oder Schadsoftware (z.B. Viren, Würmer) ist im Schulnetz strengstens untersagt. Der unbefugte Einsatz solcher Software hat den sofortigen Verlust der Zugangsberechtigung zur Folge und kann strafrechtlich verfolgt werden. Laborversuche unter Aufsicht einer Lehrkraft sind hiervon ausgenommen. Ein Rechtsanspruch auf den Schutz persönlicher Daten vor unbefugten Zugriffen besteht gegenüber der Schule nicht. Ein Rechtsanspruch auf die Speicherung und Verfügbarkeit persönlicher Daten besteht gegenüber der Schule nicht. 5. Nutzung des Internets Informationen aus dem Internet können aus technischen Gründen keiner lückenlosen hausinternen Selektion unterworfen werden. Die Schule kommt ihrer Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen durch regelmäßige Stichprobenkontrollen des Datenverkehrs nach. Dazu ist sie auch berechtigt den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern, aus denen Nutzer, Datum und Art der Nutzung festzustellen sind. Zusätzlich kann sie sogenannte Filtersoftware einsetzen, die jedoch keine lückenlose Sperrung fragwürdiger Seiten ermöglicht. Es ist verboten, Vertragsverhältnisse im Namen der Schule einzugehen (z.B. Bestellung von Artikeln über das Internet) oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen. Es ist verboten sich Zugang zu Informationen aus dem Internet zu verschaffen, die rechtlichen Grundsätzen widersprechen. Das gilt insbesondere für Seiten mit gewaltverherrlichendem, pornographischem oder nationalsozialistischem Inhalt. Verstöße hiergegen haben unter anderem den Entzug der Nutzungsberechtigung zur Folge. Das Internet und sämtliche dort zugänglichen Dienste und Dateien dürfen nur für schulische Zwecke genutzt werden. Downloads für private Zwecke sind generell untersagt. Die Nutzung von Kommunikationsdiensten wie Email, News und Chat ist bis auf Widerruf gestattat. 6. Informationsübertragung in das Internet Die Schule ist verantwortlich für ihr Internetangebot. Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann von der Schule nicht gewährleistet werden. Es ist untersagt, den Internetzugang der Schule zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Einrichtung Schaden zuzufügen. Es ist verboten Informationen zu verschicken, die rechtlichen Grundsätzen widersprechen. Dies gilt insbesondere für rassistische, ehrverletzende, beleidigende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Nachrichten. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sind einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Bekanntgabe von Namen und Adressdaten oder die Veröffentlichung von Fotografien ohne die ausdrückliche Genehmigung der davon betroffenen Personen. Grundsätze, wie sie beispielhaft in der Netiquette, dem Knigge im Bereich der Datenkommunikation, enthalten sind, sind einzuhalten. 7. Datenvolumen Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken, Videos oder Audiodateien) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, so sind die Systemverwalter berechtigt diese Daten zu löschen. Die Kapazität der Benutzerordner sind mit einer Obergrenze versehen. Nicht benötigte Daten sollen gelöscht werden. 8. Verhalten im Computerraum Innerhalb der Räume ist den Anweisungen der aufsichtsführenden Personen Folge zu leisten. Das Einnehmen von Speisen und Getränken an den Computern ist nicht gestattet. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Schulfremde Hardware (z.B. ein Notebook) darf nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der zuständigen, weisungsberechtigten Person und unter Einhaltung der zugeteilten Zugangsdaten an das Datennetz der Schule angeschlossen werden. Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können im zugewiesenen Arbeitsbereich abgelegt werden. Das Starten von eigener Software bedarf der Genehmigung durch die aufsichtsführende Person. Beim Auftreten von Funktionsstörungen ist die aufsichtsführende Person zu verständigen. Vor dem Verlassen des Raumes ist der Arbeitsplatz aufzuräumen. Die Stühle sollen unter den Tisch gerückt werden. 9. Zuwiderhandlungen Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung oder ein Missbrauch des Internet-Zugangs können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstationen disziplinarische Maßnahmen und Geldbußen nach sich ziehen.  Hartberg, September 2005
Sonntag, 11 Januar 2009 | 19492 Zugriffe | Drucken | PDF |  E-Mail



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